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   OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04   

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https://dejure.org/2006,5100
OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04 (https://dejure.org/2006,5100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2006 - 8 LC 185/04 (https://dejure.org/2006,5100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04 (https://dejure.org/2006,5100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Heilkunde iSd Heilpraktikergesetzes - Notwendigkeit einer Erlaubnis für die Tätigkeit als "Vitametiker" verneint

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 NGefAG; § 1 Abs. 1 HPG; § 1 Abs. 2 HPG; § 86 Abs. 1 VwGO
    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten

  • Judicialis

    HeilmittelwerbeG; ; HPG § 1 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeilmittelwerbeG; HeiPrG § 1 Abs. 1
    Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes - Erlaubnis; Gefahr; Heilkunde; Heilpraktiker; Vitametik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten

  • vitametik-hp.de PDF (Kurzinformation)

    Vitametik: Heilkunde oder Gesundheitspflege?

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).

    Hinzukommen muss auch bei einer so verstandenen heilkundlichen Tätigkeit für die Bejahung der Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HPG, dass dadurch unmittelbar oder mittelbar gesundheitliche Schäden verursacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).

    Demnach bedarf es etwa für das so genannte Faltenunterspritzen im Lippenbereich einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Sie gelten insoweit als "verlängerter Arm des Arztes" und üben auf erlaubte Weise Heilkunde aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308 ff.; Kurtenbach, in: Das Deutsche Bundesrecht, Heilpraktikergesetz, § 1, S. 6).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Je unzweifelhafter eine gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkunde, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (vgl. Senatsbeschluss v. 27.6.2006 - 8 LA 44/06 -, m. w. N., und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 18.6.2003 - 4 A 70/01 -, NVwZ 2004, 100 ff.).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77

    Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.; Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 9 S 216/04

    Erlaubnispflichtige Tätigkeit des Optikers bei Anpassung einer Prismenbrille

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Andererseits genügt auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (vgl. zuletzt etwa Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.; Senatsbeschl. v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 -, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.
  • BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.; Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04

    Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche

    Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds. SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (vgl. OVG Münster, a. a. O., m. w. N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet).

    Andererseits genügt aber auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (zu allem Nds. OVG, Urt. v. 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, a. a. O., mit Verweis auf Beschluss vom v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 und Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.; jeweils m. w. N.).

    Bei Wunder- bzw. Geistheilern kommt nur eine mittelbare Gefahr durch das Versäumen ärztlicher Hilfe in Betracht, nicht aber eine unmittelbare Gefährdung durch die angewandte Methode (BVerfG, E. v. 03.06.2004 aaO.; Nds. OVG, Urt. v. 10.7.2006 - 8 LC 185/04 -, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 6/07

    Ausübung von Heilkunde i.S.d. § 1 Heilpraktikergesetzes (HPG) durch

    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 9/07

    Ausübung von Heilkunde durch einen Synergetik-Therapeuten bzw.

    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.).
  • OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08

    Zulässigkeit eines Angebotes von physiotherapeutischen Leistungen ohne Hinweis

    Deshalb ist eine Ausübung der Heilkunde im Sinn des § 1 Abs. 1 HeilprG nur bei solchen Behandlungen gegeben, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und die gesundheitliche Schäden verursachen können (BGH WRP 2001, 1166 - Optometrische Leistungen II. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10

    Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung

    Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15).
  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 133/04

    Erfordernis einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) für eine

    Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds . SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (vgl. OVG Münster, a.a.O., m.w.N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 , Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 10 LA 100/14

    CC; Cross Compliance; Dauergrünland; Dauergrünlanderhaltungsgebot; Umbruch;

    Aus den vorgenannten Gründen scheidet schließlich auch die Annahme aus, die vermeintliche Lücke in § 2 DG-ErhVO, der lediglich ein Verbot des Grünlandumbruchs enthält, könne hinsichtlich der fehlenden Regelung zur Wiederansaat bei einem ungenehmigten Umbruch hilfsweise durch einen Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 Nds.SOG insoweit geschlossen werden (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung Nds. OVG, Urt. v. 20.7. 2006 - 8 LC 185/04 -, juris, Rn. 22, m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - 12 O 20/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Methode zur Behandlung des Atlaswirbels

    Es liegt nicht der Fall vor, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die lediglich nach dem einseitigen subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 20.7.2006 - 8 LC 185/04 -).
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